Hundefriseur Schöningen
AGB'sAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Leistung:
Alle Pflegebehandlungen des Hundefriseurs Schöningen, Celina Rittmeier werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich die Geschäftsleitung vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleitung.
Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung.
Sollte der Kunde verhindert sein, verpflichtet er sich, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, behält sich der Hundefriseur Schöningen,Celina Rittmeier vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% der gebuchten Behandlungszeit zu berechnen.
Nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termin berechnen wir mit 100% der gebuchten Behandlungszeit.
Verspätungen von mehr als 15 Minuten können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie sich einmal verspäten, rufen Sie bitte rechtzeitig an und fragen, ob eine Behandlung zeitlich noch möglich ist. Ansonsten muss ein neuer Termin vereinbart werden. Verspätungszeiten berechnen wir im Rahmen der Behandlungszeit zu 100%.
- Preise/Bezahlung:
Wir arbeiten zu einem festen Honorar pro Mitarbeiter/in und Stunde. Unseren aktuellen Stundensatz entnehmen Sie den externen Aushängen in unseren Salons und unserer Homepage. Wir berechnen die Zeit, die wir an Ihrem Hund arbeiten, je angefangener Viertelstunde. Evtl. Verspätungen des Auftraggebers berechnen wir wie Behandlungszeiten.
Je nach Fellzustand und/oder Verhalten des Tieres kann die Arbeitszeit und der Preis variieren. Die Zeitangaben bei unseren Pflegepaketen basieren auf Erfahrungswerten und dienen lediglich Ihrer Orientierung.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus unserem Stundensatz, diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Wir bieten keine Pflegebehandlung auf Rechnung an.
Bei notwendigen Filzschuren erheben wir einen Materialaufschlag von 20,- EUR.
Wir behalten uns vor, bei Hunden die nicht im Salon gewaschen werden, eine erhöhte Materialgebühr von mindestens 6,50 EUR bis zu 10% des Behandlungspreises zu verlangen.
Sollten Hunde unter Aufsicht ihrer Halter wiederholt im Salon markieren oder sich lösen, behalten wir uns, vor eine Reinigungsgebühr von 10 € zu erheben.
- Haftung:
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer/Halter.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behält sich der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier vor, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundefriseurs Schöningen, Celina Rittmeier wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.
Der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die umgehend korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
- Allgemeines:
Aus versicherungstechnischen Gründen ist es Hundehaltern nicht gestattet, den Arbeitsbereich während der Behandlung der Hunde zu betreten.
Aus wichtigen Gründen und nach Absprache mit unserem Fachpersonal können Ausnahmen gemacht werden.
Aus hygienischen Gründen und um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis sicherzustellen, empfehlen wir grundsätzlich die Pflege von Scher- und Schneiderassen mit der Leistung Waschen/Föhnen. Ausnahmen (Alter, Krankheiten, etc.) besprechen Sie bitte mit unserem Fachpersonal vor der Behandlung.
Alle unsere Mitarbeiterinnen sind hochqualifiziert und hervorragend ausgebildet. Sollten Sie ihren Termin bei einer bestimmten Fachkraft gebucht haben, diese jedoch kurzfristig ausfallen, bleibt ihr Termin weiterhin bestehen. Ein Anspruch auf die Pflege bei einer bestimmten Fachkraft besteht nicht. Ihre Wünsche versuchen wir jedoch immer zu berücksichtigen.
Der Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die ins Internet und auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er den Hundefriseur Schöningen, Celina Rittmeier, dann werden die Bilder umgehend wieder aus den sozialen Medien entfernt.
Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.
Stand: September 2022